Unsere eingetragenen Prüfer sind für Sie in ganz Österreich unterwegs. Diese bringen eine mindestens fünfjährige Erfahrung im Bereich der Aufzugstechnik mit und sind seit langer Zeit in der Branche tätig.

Wir prüfen mehr als 6.500 Lift- und Toranlagen, Fahrtreppen, KFZ-Parkanlagen sowie Spielplätze. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Prüfungen aller Anlagen, welche eine Ziviltechnikerprüfung benötigen, ebenfalls in ganz Österreich anzubieten und durchzuführen. (siehe Reiter Ziviltechniker)

Nachstehend finden Sie einen Überblick samt Erklärungen unserer Prüfungen.

Regelmäßige Überprüfungen:

  • alle sicherheitstechnischen Einrichtungen werden kontrolliert (z.B. Fangvorrichtungen, Triebwerke, Türen, Kabinen und Schalter).
  • die Liftkomponenten werden auf Abnutzungen begutachtet.
  • unser Befund wird elektronisch ausgestellt und im Aufzugsbuch hinterlegt.
  • unsere Prüfplakette wird bei der Anlage angebracht. Dadurch können sich Benutzer von der permanenten Kontrolle der Anlage überzeugen.

Außerordentliche Überprüfungen:

  • kommen vor, wenn der Kunde bzw. die Hausverwaltung dies wünscht und bei der Anlage eine zusätzliche Überprüfung und Befundung benötigt wird.

Erstabnahme:

  • benötigt die Errichtung durch einen Montagebetrieb.
  • es sind die jeweiligen Landes- und Bundesgesetze eingehalten werden.
  • hier müssen nachstehende Unterlagen zwingend erstellt werden: Vorprüfung, Abnahmeprüfung und Fertigstellungsmeldung.

Abnahme nach Instandsetzung / Modernisierung:

  • erfolgt auf Zuruf einer Hausverwaltung bzw. eines Montagebetriebes.
  • diese Abnahme erfolgt nach dem jeweiligen Landesgesetz ( auf Basis der ÖNORM B 2454 – Sicherheitsprüfung an bestehenden Aufzügen und Sicherheitsregeln für die Änderung bestehender Aufzüge).
  • eine Abnahme nach Instandsetzung ersetzt nicht die jährlich vorgeschriebene Anlagenprüfung.

Abnahme nach Umbau bei CE-Anlagen:

  • erfolgt auf Zuruf einer Hausverwaltung bzw. eines Montagebetriebes.
  • kommen vor bei Aufzügen, die im Zuge des Inverkehrbringens einem Konformitätsbewertungsverfahren nach ASV 96, ASV 2008 oder ASV 2015 (Aufzüge-Sicherheitsverordnung) unterzogen und mit der CE-Kennzeichnung versehen wurden.
  • nach Vorliegen eines Prüfberichtes einer Konformitätsbewertungsstelle wird abschließend ein Gutachten nach Umbau erstellt.
  • eine Abnahme nach einem Umbau ersetzt nicht die jährlich vorgeschriebene Anlagenprüfung.

CE-Anlagen:

  • sind Aufzugsanlagen, welche nach den ASV (Aufzüge-Sicherheitsverordnung) Bestimmungen abgenommen wurden, auf Basis einer Inverkehrbringung der europäischen Richtlinien.
  • Jedoch sind seit Mitte 2000 alle eingebauten Aufzüge CE-Anlagen.
  • Für die CE-Kennzeichnung gelten die allgemeinen Grundsätze gemäß Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates).