Was ist die rechtliche Grundlage für die Prüfung und wie oft muss diese erfolgen?

Die wiederkehrenden Prüfungen sind lt. AM-VO jährlich durchzuführen.


Wer darf die Prüfungen durchführen?

Lt. AM-VO (siehe Prüferübersicht) dürfen nachstehende Personen die Prüfungen durchführen:

  • ZiviltechnikerInnen
  • Prüf- und Überwachungsstellen
  • Technische Büros
  • sonstige fachkundige Personen (außer Arbeitsmitte zum Heben von ArbeitnehmerInnen)

Muss ein Prüfbuch bei der Anlage aufliegen und was muss am Befund angeführt sein?

Ja, es sollte ein Prüfbuch aufliegen. In diesem werden dann u.g. Ergebnisse der Prüfung schriftlich festgehalten:

  • Prüfdatum
  • Name und Anschrift des Prüfers bzw. Bezeichnung der Prüfstelle
  • Unterschrift des Prüfers
  • Ergebnis der Prüfung
  • Angaben über die Prüfinhalte

Was kostet ein Prüfbuch-Duplikat und was wird benötigt?

Die Kosten betragen 2022 für ein Duplikat € 21,00 und für die Erstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Abnahmeprotokoll
  • Letzter Prüfbefund

Wie schnell bekomme ich einen Prüftermin?

Wir versuchen so schnell wie möglich Prüftermine zu vergeben, manchmal kann es jedoch zu Verzögerungen kommen.


Muss ich den jährlichen Prüftermin selbst vereinbaren?

Nach der schriftlichen Auftragserteilung wird der Prüftermin automatisch von uns vereinbart. Sie müssen daher keine Termine im Überblick behalten.


Was wenn die Anlagen auf unterschiedlichen Standorten sind – sind dann mehrere Prüfer nötig?

Prinzipiell erfolgt bei uns eine regionale Zuteilung der Prüfungen. Wenn Sie dies aber wünschen ist auch nur ein Prüfer möglich.


Werden bei der Prüfung noch zusätzlich Anfahrtskosten fällig?

Nein, bei unseren Prüfungen werden keine Anfahrtskosten verrechnet.


Was kostet eine Prüfung und wie gestaltet sich der Preis?

Hier kommt es auf die Anlagen, sowie die Stückzahlen an. Gerne senden wir Ihnen nach Übermittlung einer Anlagenliste ein auf Sie abgestimmtes Angebot zu.